Danke
Wir danken für Ihre Anfrage und freuen uns über Ihr Interesse.
Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen der Gesundheitswelt Chiemgau AG und des GWCKonzerns (1) Diese „Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen“ sind Vertragsbestandteil aller Aufträge und somit verbindlich und zwingend einzuhalten. (2) Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften, die für ihre Arbeiten maßgeblich sind, bevor Sie die Arbeit innerhalb unseres Unternehmens aufnehmen. Dies…